Patienteninformationen
Ein stationärer Aufenthalt in unserem Krankenhaus erfolgt klassischerweise nach Rücksprache Ihres/ Ihrer einweisenden Haus- oder Fachärzt:in mit unserer administrativen Patientenaufnahme zur terminlichen Abstimmung (elektive Aufnahme).
Eine Direktverlegung aus einem anderen Krankenhaus ist ebenfalls möglich, ebenso wie die notfallmäßige Einlieferung durch den Rettungsdienst.
Um sicherzustellen, dass wir alle wichtigen Informationen/ Dokumente, welche im Verlaufe Ihrer Behandlung bzw. im Rahmen einer zielführenden Entlassplanung notwendig werden könnten, vorliegen haben, haben wir Ihnen eine Packliste Krankenhaus als Unterstützung zusammengestellt – nehmen Sie hiervon gerne Gebrauch!
Ein Krankenhausaufenthalt will gut vorbereitet sein, damit Sie ihn so stressfrei und damit gesundheitsförderlich wie möglich antreten können. Dabei sind es oft Kleinigkeiten, an die man nicht denkt:
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Angehörigen über Ihren Krankenhausaufenthalt
- Organisieren Sie mit einer Vertrauensperson die Versorgung Ihrer Pflanzen (ggf. Haustiere)
- Beauftragen Sie eine Vertrauensperson mit Ihrer Briefkastenleerung; bedenken Sie hierbei ebenfalls die Möglichkeit eines sich direkt an Ihren Krankenhausaufenthalt anschließenden Aufenthalts in einer Rehabilitationseinrichtung o. ä. (darf die Vertrauensperson Ihre Post ggf. öffnen?)
Um die Organisation Ihres Krankenhausaufenthalts so reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir eine Packliste Krankenhaus für Sie zusammengestellt, an welcher Sie sich grundsätzlich orientieren dürfen. Drucken Sie sich diese gerne aus und haken Sie ab, welche Unterlagen/ Gegenstände Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt eingepackt haben – so steht Ihnen gleich eine Kontrollliste für Ihre Krankenhausentlassung zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie sich in diesem Zusammenhang die Zeit und beschriften Sie alle wichtigen Gegenstände (bspw. Bekleidung, Hilfsmittel, anonymisierte Vorbefunde u. ä.), um stets eine Patientenzuordnung zu ermöglichen.
Weitere wichtige Informationen für Sie:
- Beachten Sie bitte, dass Sie in Ihrem Zimmer nur begrenzte Möglichkeiten zur Aufbewahrung von Gegenständen zur Verfügung haben, um optimalen Raum für Ihre Behandlung/ Therapien bieten zu können
- Weder Ihr Kleiderschrank noch Ihr Nachtschränkchen sind verschließbar; lediglich ein kleiner Safe steht zur sicheren Verwahrung von Wertsachen (bspw. Portemonnaie) zur Verfügung – beschränken Sie sich daher bitte auf die notwendigsten Dinge und lassen Sie Wertsachen und Schmuck nach Möglichkeit zu Hause; wir übernehmen keine Haftung für zurückgelassene/ abhanden gekommene (Wert-)Gegenstände (siehe hierzu im Detail auch unsere Hausordnung sowie die Patienteninformation zurückgelassene Sachen)
EMPFANG
Bitte melden Sie sich zu Beginn Ihres Aufenthaltes an unserem Empfang. Von dort aus werden Sie an unsere administrative Patientenaufnahme weitergeleitet.
ADMINISTRATIVE PATIENTENAUFNAHME
Öffnungszeiten administrative Patientenaufnahme:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr
Damit unsere administrative Patientenaufnahme Sie so nahtlos wie möglich aufnehmen und weiterleiten kann, benötigen wir mindestens folgende Informationen/ Unterlagen von Ihnen:
- Ausweisdokument (bspw. Personalausweis)
- Ihre eGK (el. Gesundheitskarte Ihrer Krankenversicherung)
Sofern Sie voll- oder anteilig privatversichert sein sollten, bringen Sie ebenfalls die vorliegende Kostenübernahmeerklärung Ihrer PKV sowie Mitgliedsnummer und Angaben über Ansprechpartner mit - Einweisungsschein (Muster 2: Verordnung von Krankenhausbehandlung) von Ihrem/ Ihrer einweisenden Haus- oder Fachärzt:in
Im Zuge der administrativen Patientenaufnahme wird zunächst Ihre eGK eingelesen und die darauf befindlichen Patientenstammdaten mit Ihnen auf Aktualität abgeglichen, bevor sie in unser Krankenhausinformationssystem übernommen werden.
Ferner werden zur Unterstützung Ihres interdisziplinären Behandlungsteams (u. a. ärztlicher Dienst, Pflege, Therapie, Sozialberatung) weitere Angaben erfragt, wie bspw.:
- Administrative Unterlagen
(bspw. Vorsorgevollmacht, Kontaktdaten von (pflegenden) angehörigen Personen/ Bezugspersonen u. ä.)
Wir erfassen sowohl Ihre privaten Kontaktdaten als auch die Ihrer nächsten Angehörigen/ Bezugspersonen; bitte nennen Sie uns – sofern vorhanden – ebenfalls Ihre vorsorgebevollmächtigte Person(en) o. ä. und legen Sie uns eine entsprechende Urkunde vor – nur so können wir sicherstellen, dass wir und Ihre Angehörigen – sofern im Notfall medizinisch notwendig – in Ihrem Sinne entscheiden können - Erfassung Ihres/ Ihrer einweisenden Haus- u./o. Fachärzt:in zum Zwecke der Übermittlung des Entlassungsbriefes
- Angaben über einen bewilligten Pflegegrad u./o. Grad der Behinderung inkl. Kennzeichen
- ggf. Angaben darüber, wer die Nachsorge übernimmt (bspw. pflegende Angehörige, ein bereits aktiver amb. Pflegedienst, stat. Pflegeeinrichtung o. ä.)
- Sofern Sie uns eine Befreiungskarte von Ihrer Krankenversicherung vorlegen, wird in diesem Schritt ebenfalls Ihre Befreiung dokumentiert – ansonsten werden Sie an diesem Punkt über anfallende Zuzahlungen für Ihren Krankenhausaufenthalt aufgeklärt
Die Mitarbeiter:innen der administrativen Patientenaufnahme klären Sie über den zu schließenden Behandlungsvertrag, etwaige administrative Einwilligungserklärungen sowie die Möglichkeit der additiv zubuchbaren Wahlleistungsoptionen auf. Ist der administrative Aufnahmeprozess abgeschlossen, werden Sie weitergeleiten an unsere Aufnahmeschwester, um die medizinische Patientenaufnahme zu beginnen.
MEDIZINISCHE PATIENTENAUFNAHME
Im Rahmen der medizinischen (pflegerischen und ärztlichen) Patientenaufnahme werden u. a. Ihre Vitaldaten erfasst und – je nach Ihren individuellen Voraussetzungen – verschiedene Pflegeassessments durchgeführt, um die weitere Behandlungsplanung zielgerichtet an Ihren medizinischen und pflegerischen Gegebenheiten ausrichten zu können.
Ferner wird die weitere Behandlungsplanung mit Ihnen besprochen (Aufklärung) sowie Ihre dafür notwendigen Einwilligungen dazu eingeholt. Hierzu werden – sofern vorhanden – benötigt:
- Ärztliche Unterlagen
(bspw. Vorbefunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Überleitungsbogen von Pflegediensten/ -einrichtungen) - Ihren Medikationsplan + ggf. Medikamente für Ihren Aufenthalt (bspw. bei antragspflichtigen, schwer erhältlichen Medikamenten)
- Medizin-Pässe (bspw. Impf-, Allergie-, Herzkatheter-, Prothesenpass o. ä.)
- Überleitungsbogen (bspw. vom vorbehandelnden Krankenhaus, amb. Pflegedienst, stat. Pflegeeinrichtung)
Es sind noch Fragen offen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Um Ihren stationären Aufenthalt in unserem Krankenhaus so komfortabel wie möglich zu gestalten, haben Sie die Möglichkeit, über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende, gesondert abrechenbare Wahlleistungen auf eigene Rechnung in Anspruch zu nehmen.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind solche, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung von Patient:innen notwendig sind. Sofern Patient:innen gesetzlich versichert sind, fallen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen keine gesonderten Kosten an (Ausnahme: gesetzliche Zuzahlung).
Wahlleistungen hingegen sind gesondert abrechenbare (Sonder-)Leistungen, welche über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen.
Selbstverständlich werden Patient:innen auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil.
Sie können bei Wahlleistungen grundsätzlich zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Wahlleistungen wählen oder beide Leistungen gleichermaßen genießen – die Entscheidung hierüber liegt ganz bei Ihnen.
Wahlärztliche Leistungen umfassen die sogenannte „Chefarztbehandlung“. Hier erfolgt die medizinische Behandlung indikationsbezogen durch unsere:n Chefärzt:in bzw. deren Stellvertretung persönlich (beachten Sie hierzu auch unsere Patienteninformation wahlärztliche Leistungen).
Nicht-ärztliche Wahlleistungen in der Deister-Süntel-Klinik umfassen die Unterbringung in 1-Bett-Zimmern mit besonderen Ausstattungsmerkmalen und einem erweiterten Service-Angebot. Für nähere Informationen hierzu, wenden Sie sich gerne auch schon vor Antritt Ihres stationären Aufenthaltes in unserem Krankenhaus an unsere Mitarbeiter:innen der administrativen Patientenaufnahme.
Unabhängig davon, für welche Leistungsart Sie sich auch entscheiden, gilt:
- Wahlleistungen werden über den Behandlungsvertrag hinausgehend additiv zwischen Ihnen und der Deister-Süntel-Klinik bzw. dem/ der Wahlärzt:in vereinbart (sog. Wahlleistungsvereinbarung)
- Die Kosten für Wahlleistungen sind von Ihnen persönlich gegenüber der Deister-Süntel-Klinik bzw. dem/ der Wahlärzt:in zu vergüten. Alternativ können die Kosten auch von Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen, Ihrer Zusatzversicherung oder Beihilfestelle übernommen werden; bringen Sie hierfür bitte zu Beginn Ihres Aufenthaltes eine Kostenübernahmeerklärung mit
Es sind noch Fragen offen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, unsere administrative Patientenaufnahme hilft Ihnen gerne weiter.
Ein stationärer Aufenthalt in unserem Krankenhaus gestaltet sich ausgerichtet an den gesundheitlichen Voraussetzungen bzw. Einschränkungen unserer Patient:innen. Unser Stationsablauf kann Ihnen hierbei einen kleinen Ausschnitt aus unserer täglichen Arbeit mit unseren Patient:innen bieten und dient dabei als grundsätzliche Orientierung und Information für Sie und Ihre Angehörigen. Je nach Behandlungsindikation bzw. medizinischen Behandlungsplan sowie Ihren persönlichen Voraussetzungen gestaltet sich Ihr Aufenthalt ganz individuell.
Den genauen Entlassungstermin erfahren Sie von Ihrem/ Ihrer Sie behandelnden Stationsärzt:in.
Sofern im Rahmen der Behandlungs- bzw. Entlassplanung ein erhöhter Unterstützungsbedarf festgestellt wurde, sind zu diesem Zeitpunkt ebenfalls schon unsere Mitarbeiter:innen der Sozialberatung involviert, um Sie u./o. Ihre Angehörigen hinsichtlich der Organisation und Vermittlung nachgelagerter Leistungen (bspw. Erhöhungsantrag Pflegegrad, Organisation einer Anschlussheilbehandlung, Organisation der häuslichen Versorgung) zu unterstützen.
Beim Entlassungsgespräch mit Ihrem/ Ihrer Stationsärzt:in erfahren Sie, worauf Sie post-stationär achten sollten und welche Behandlungsempfehlungen gegenüber dem/ der behandlungsübernehmende:n Kolleg:in (Haus-/ Fachärzt:in) im Entlassungsbrief angeregt werden (siehe unten).
ENTLASSUNG
Ihr stationärer Aufenthalt endet am Entlassungstag in der Regel vormittags. Wir bitten Sie, sich entsprechend vorzubereiten. Prüfen Sie am Besten noch einmal in Ruhe alle Schränke/ Schubladen sowie den Ihnen zugeteilten Safe, damit Sie keine (Wert-)Gegenstände zurücklassen; für zurückgelassene/ abhandengekommene (Wert-)Gegenstände wird keine Haftung übernommen (siehe hierzu um Detail auch unsere Hausordnung sowie die Patienteninformation zurückgelassene Sachen).
TRANSPORT
Sofern Sie nicht im Rahmen einer stationären Anschlussheilbehandlung o. ä. von einem Fahrdienst des Nachversorgers abgeholt werden, bereiten Sie bitte rechtzeitig eine Abholung durch Angehörige vor; stimmen Sie sich hierzu, ab Bekanntgabe Ihres voraussichtlichen Entlassungstermines durch Ihre:n Stationsärzt:in, bitte frühestmöglich mit Ihren Angehörigen ab.
Sollte eine Abholung durch Angehörige nicht möglich sein, sprechen Sie uns wiederum rechtzeitig an, damit wir Ihnen ein Taxi (auf Eigenkosten) bestellen können.
Transportscheine können nur bei medizinischer (nicht organisatorischer!) Notwendigkeit ärztlich verordnet werden und müssen dem zuständigen Kostenträger gegenüber entsprechend begründet, ggf. sogar von diesem genehmigt werden.
ABMELDUNG
Die im Rahmen der Entlassplanung fertiggestellten Entlass-Dokumente händigen wir Ihnen vor Verlassen der Station aus – verlassen Sie die Station also bitte nicht ohne vorherige Abmeldung bei unserer Stationspflege. Denken Sie in diesem Zusammenhang bitte ebenfalls mit daran, sich Ihre Unterlagen (bspw. Befunde, Röntgenbilder u. ä.), die Sie zur Einweisung mitgebracht haben, wieder aushändigen zu lassen.
Patient:innen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) müssen sich bezüglich der Begleichung Ihrer Zuzahlung an dieser Stelle um nichts kümmern; je nach zuständiger GKV erhalten Sie entweder von dieser selbst oder aber von uns eine Rechnung im Nachgang zu Ihrer Entlassung über die zu leistende Eigenbeteiligung – Sie müssen also kein Bargeld in entsprechender Höhe mit sich führen!
Sollten sonstige Wünsche oder Probleme bestehen, teilen Sie diese unserer Stationspflege bitte frühestmöglich mit, damit wir uns rechtzeitig um Ihr Anliegen kümmern können.
BEHANDLUNGSÜBERNAHME DURCH IHRE:N HAUS-/ FACHÄRZT:IN
Die Entlassung aus dem Krankenhaus macht in vielen Fällen eine Behandlungsübernahme durch Ihre:n Haus- bzw. Fachärzt:in notwendig. Daher erhalten Sie bei Entlassung aus der Deister-Süntel-Klinik einen Entlassungsbrief (mindestens einen vorläufigen) über die hier stattgefundene Behandlung. In diesem sogenannten E-Brief wird bzw. werden die im Rahmen des administrativen Aufnahmeprozesses von Ihnen genannt:n Haus-/ Fachärzt:innen über die bei uns durchgeführten medizinischen/ therapeutischen Maßnahmen informiert sowie eine Empfehlung für Ihre Weiterbehandlung ausgesprochen. Übergeben Sie diesen (ggf. vorläufigen) E-Brief daher bitte so schnell wie möglich dem/ der behandlungsübernehmenden Ärzt:in – das ist besonders wichtig im Zusammenhang mit einer weiterführenden Medikation. Der finale E-Brief wird – in Abhängigkeit der von Ihnen gemachten Angaben im Aufnahmeprozess – dann an Ihre:n weiterbehandelnde:n Ärzt:innen übermittelt.
Hinweis: Oft werden Medikamente, die Ihr:e Ärzt:in verordnet hat, andere Namen tragen als Arzneimittel, die Sie im Krankenhaus erhielten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele (wirkstoffbezogen) gleichartige Medikamente von verschiedenen Arzneimittelherstellern mit unterschiedlichen Namen und in verschiedener Form und Farbe in den Handel gebracht werden – wundern Sie sich hier also nicht, sondern besprechen Sie die weitere Medikation mit Ihrem/ Ihrer Ärzt:in.
Während Ihres Aufenthaltes in der Deister-Süntel-Klinik stellen wir Ihre medizinische Behandlung und Pflege sicher. Damit dies – bei medizinischer/ pflegerischer Notwendigkeit – nach Ihrer Entlassung im geeigneten Umfang so fortgesetzt wird, ergänzen unsere Mitarbeiter:innen der Sozialberatung die medizinische Behandlung und Pflege durch ihre qualifizierte Beratung zu möglichen Leistungsansprüchen bzw. erforderlichen post-stationären Maßnahmen zur Sicherstellung einer nahtlosen Weiterversorgung, ausgerichtet auf den individuellen Bedarfsfall. Dabei bietet unsere Sozialberatung die Beratung, Organisation und Vermittlung von nachgelagerten Leistungen/ Maßnahmen zu den folgenden Leistungsbereichen/ Fragestellungen an:
Medizinische Rehabilitation
- Vermittlung und Organisation von Anschlussheilbehandlungen (AHB);
beachten Sie hierzu unsere Patienteninformation AHB sowie unsere Packliste AHB
Ambulante Nachsorge
- Koordination der Entlassung in die häusliche Umgebung unter Einbeziehung aller an der Versorgung beteiligten Akteure (bspw. Hausärzt:in, amb. Pflegedienst, Kostenträger)
- Organisation und Vermittlung von häuslicher Krankenpflege/ Pflegeberatung, Haus-Notruf, Essen auf Rädern, Hilfsmitteln u. ä.
Stationäre Nachsorge
- Koordination der Entlassung in die stationäre Pflege unter Einbeziehung aller an der Versorgung beteiligten Akteure (bspw. Hausärzt:in, Pflegeeinrichtung, Kostenträger)
- Tages-/ Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Palliativversorgung, Hospiz u. ä.
Soziale Sicherung
- Anregung von Betreuungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht
- Verfassen von Sozialberichten
- Versorgung betreuungsbedürftiger Angehöriger
Wirtschaftliche Sicherung
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung (bspw. Pflegegrad)
- Unterstützung bei der Beantragung eines Grades der Behinderung (sog. GdB; Schwerbehindertengesetz) u./o. eines Sonderzeichens
- Informationsvermittlung bei Leistungen nach dem SGB II, SGB XI und SGB XII (ALG I und ALG II sowie Sozialhilfe)
Psycho-soziale Intervention
- Suchtberatung (u. a. Kontaktvermittlung zu Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen)
- Hilfe bei der Krankheitsbewältigung
- Hilfe bei Problemen in der Familie, Beziehungen und dem sozialen Umfeld
- Krisenintervention und Zusammenarbeit mit der Polizei/ dem Betreuungsgericht
Bei all diesen Maßnahmen stehen Sie als Patient:in mit Ihren individuellen Erfordernissen im Vordergrund. Um eine zeitnahe Überleitung zu gewährleisten, suchen wir zeitnahe das Gespräch mit Ihnen u./o. – Ihre Einwilligung vorausgesetzt – Ihren Angehörigen. Mit Ihrer Unterstützung erarbeiten wir dann (interdisziplinär) das individuelle Weiterversorgungskonzept.
Unsere Empfehlung
Suchen Sie bzw. Ihre Angehörigen am Besten bereits vor Antritt Ihres stationären Aufenthaltes den Kontakt zu unseren Mitarbeiter:innen der Sozialberatung. So können post-stationäre Versorgungsbedarfe bereits vorab erörtert und in Ruhe besprochen bzw. vorbereitet werden. Unsere Kolleg:innen kennen die örtlichen Angebote und unterstützen Sie dabei, Ihnen zustehende Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenkasse sowie des Sozialamtes rechtzeitig einzuleiten.
Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen! Bitte vereinbaren Sie dazu vorab telefonisch einen Termin mit unserer Sozialberatung, damit wir uns gemeinsam Zeit für Ihr Anliegen nehmen können – Ihre Ansprechpartner:innen finden Sie hier.
Nicht ohne Ihre Einwilligung
Seit dem 01.10.2017 soll das sog. Entlassmanagement gem. § 39 Abs. 1a SGB V dazu beitragen, eine bedarfsgerechte und kontinuierliche, post-stationäre Anschlussversorgung zu ermöglichen, ohne Versorgungslücken entstehen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen zunächst die schriftliche Patienteninformation zum Entlassmanagement sowie die schriftliche Einwilligung in das Entlassmanagement und die Datenverarbeitung.
Darüber hinaus dient das Entlassmanagement der Überbrückung von post-stationären Versorgungslücken. Ist bspw. Ihr:e Hausärzt:in im Urlaub, dürfen wir ersatzweise – sofern medizinisch notwendig und unmittelbar entlassrelevant – Verordnungen im geringen Umfang (Wirtschaftlichkeitsgebot) vornehmen.
Bitte nehmen Sie bzw. Ihre Angehörigen daher im Bedarfsfall (bspw. bei Rezepten für Medikamente, Physiotherapie o. ä.) rechtzeitig mit Ihren Weiterbehandlern Kontakt auf. Sollten Sie hier Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Sofern Sie Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchten, können Sie sich gerne an das Pflegepersonal wenden. Termine sind Montags ab 08:15 Uhr möglich.
Allgemeine Informationen
Sofern Sie nicht im Rahmen einer stationären Anschlussheilbehandlung o. ä. von einem Fahrdienst des Nachversorgers abgeholt werden, bereiten Sie bitte rechtzeitig eine Abholung durch Angehörige vor; stimmen Sie sich hierzu, ab Bekanntgabe Ihres voraussichtlichen Entlassungstermines durch Ihre:n Stationsärzt:in, bitte frühestmöglich mit Ihren Angehörigen ab.
Sollte eine Abholung durch Angehörige nicht möglich sein, sprechen Sie uns wiederum rechtzeitig an, damit wir Ihnen ein Taxi (auf Eigenkosten) bestellen können.
Transportscheine können nur bei medizinischer (nicht organisatorischer!) Notwendigkeit ärztlich verordnet werden und müssen dem zuständigen Kostenträger gegenüber entsprechend begründet, ggf. sogar von diesem genehmigt werden.
Sollte auf Grund Ihrer Diagnose eine Diät bzw. dauerhafte Ernährungsumstellung erforderlich sein, beraten und unterstützen Sie unsere qualifizierten Diätassistent:innen dahingehend gerne und betreuen Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes.
Bitte teilen Sie uns – unabhängig einer notwendigen Ernährungsumstellung – bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes mögliche Nahrungsmittelunverträglichkeiten (bspw. Allergien) mit.
Sollten Sie nach Ihrem Aufenthalt noch weitere Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, Ihre Krankenversicherung anzusprechen – diese halten i. d. R. ein umfangreiches Angebot an Informations- und Präventionsleistungen vor und helfen Ihnen hier gerne weiter.
Vor ambulanten Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen, benötigen wir grundsätzlich Ihre schriftliche Einwilligung.
Bei minderjährigen Patient:innen benötigen wir die schriftliche Einwilligung der sorgeberechtigten Person(en) (i. d. R. Eltern).
Sollten Sie – im Falle einer eintretenden Einwilligungsunfähigkeit – eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorbereitet haben, bringen Sie diese bitte zu Ihrem Aufnahmetermin mit.
Sollte ein:e gesetzliche:r Betreuer:in zu Ihrer Unterstützung bestellt worden sein, benötigen wir auch hierüber – unabhängig des Betreuungsumfangs – die entsprechenden Informationen (u. a. Kontaktdaten, Bestellungsurkunde, Betreuungsausweis).
Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ gesetzliche Betreuung.
Im Rahmen Ihres stationären Aufenthaltes in unserem Krankenhaus stehen Ihnen sowohl freies WLAN als auch Radioempfang, Telefonie und Fernsehen kostenfrei zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen zur Bedienung haben, stehen Ihnen unsere Stationsmitarbeiter:innen jederzeit gerne zur Verfügung.
Auf Wunsch wird Ihnen auch eine schriftliche Bedienungsanleitung bei unserer administrativen Patientenaufnahme ausgehändigt – sprechen Sie unsere Mitarbeiter:innen hierzu gerne an!
Bitte bringen Sie zur Vorbereitung Ihres Aufenthaltes, sofern vorhanden, einen aktuellen Medikationsplan bzw. eine Übersicht über diejenigen Medikamente mit, welche Sie aktuell einnehmen. Einen solchen Medikationsplan erhalten Sie von Ihrem/ Ihrer Hausärzt:in.
In diesem Zusammenhang bitten wir für die Dauer Ihres Aufenthaltes in unserem Krankenhaus zwingend zu beachten, keinesfalls ohne vorherige Absprache mit dem/ der Sie behandelnden Stationsärzt:in zusätzlich von Ihnen selbst mitgebrachte Medikamente, sondern ausschließlich die von unserem ärztlichen Dienst verordneten und durch unsre Pflegefachkräfte verabreichten Medikamente einzunehmen – dies dient der Vermeidung von möglichen Kontra-Medikationen und damit Ihrer Sicherheit sowie der Förderung Ihrer weiteren Genesung in unserem Krankenhaus.
Sollten Sie allerdings wegen einer bestehenden, ggf. chronischen Erkrankung auf die Einnahme von gesonderten/ speziellen Medikamenten angewiesen sein, bringen Sie diese bitte (nebst Ihrem Medikationsplan) in ausreichender Menge für die Dauer Ihres Aufenthaltes (inkl. möglicher Verlängerung) mit und besprechen Sie diese Medikation unbedingt mit Ihrem/ Ihrer zuständigen Stationsärzt:in.
Hinweis: Oft tragen Medikamente, die Ihr:e Ärzt:in verordnet hat, andere Namen als Arzneimittel, die Sie im Krankenhaus erhalten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele (wirkstoffbezogen) gleichartige Medikamente von verschiedenen Arzneimittelherstellern mit unterschiedlichen Namen und in verschiedener Form und Farbe in den Handel gebracht werden – sollten Sie hier Fragen haben, zögern Sie nicht Ihre:n behandelnde:n Stationsärzt:in drauf anzusprechen.
Sofern Sie eine Patientenverfügung vorbereitet haben, bitten wir Sie, diese am Aufnahmetag vorzulegen, damit wir uns eine Kopie für unsere Patientenakte ziehen und diese sodann im Rahmen Ihrer Behandlung berücksichtigen können.
Sofern Sie eine vorsorgebevollmächtigte Person (bspw. Kind(er)) bestimmt haben, bitten wir Sie, uns am Aufnahmetag auch hierüber eine sogenannte Vorsorgevollmacht vorzulegen, damit wir uns eine Kopie für unsere Patientenakte ziehen können. Dies hilft uns dabei, gemeinsam mit Ihren Angehörigen Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen zu können.
Sie haben noch keine Vorsorgebevollmächtigung erteilt? Kein Problem – hier können Sie eine vom Bundesministerium für Justiz erstellte Vorlage finden. Bitte beachten Sie die dort ebenfalls hinterlegten Ausfüll-Hinweise.
Sofern eine gesetzlich bestellte Betreuung vorliegt, lassen Sie uns auch hierüber zwingend sowohl die Bestellungsurkunde, Kontaktdaten des/ der Betreuer:in sowie den dazugehörigen Betreuungsausweis (inkl. Angaben über den Betreuungsumfang) zukommen, damit wir wissen, in welchen Bereichen wir Ihre:n Betreuer:in bzw. Sie in Entscheidungen mit einbeziehen dürfen bzw. müssen.
Unser Krankenhaus ist eine rauchfreie Gesundheitseinrichtung.
- Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb des Gebäudes gestattet (dies umfasst ebenfalls den Genuss von E-Zigaretten, Shishas u. ä. Ersatzprodukten)
- Das Rauchen innerhalb des Gebäudes ist ausdrücklich verboten; bei Verstoß wird eine Reinigungspauschale i. H. v. 500,00 € in Rechnung gestellt; bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen der Alarmsysteme und einem damit verbundenen Einsatz der Einsatzkräfte (u. a. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei) wird dieser der verursachenden Person
Auf die Gültigkeit unserer Hausordnung wird hingewiesen.
- in Rechnung gestellt
Es gehört zu unserer Aufgabe, Ihnen weitestgehend Schmerzfreiheit bzw. -linderung zu verschaffen. Sollten Sie im Verlaufe Ihres Aufenthaltes dennoch Schmerzen haben bzw. entwickeln, zögern Sie nicht, unserem qualifizierten Pflegepersonal sowie Ihrem/ Ihrer behandelnden Stationsärzt:in davon zu berichten – jede Information ist wichtig, um Ihre Behandlung auf Ihre Bedürfnisse anzupassen, um so zu Ihrer Genesung beizutragen.
Sofern Sie nicht im Rahmen einer stationären Anschlussheilbehandlung o. ä. von einem Fahrdienst des Nachversorgers abgeholt werden, bereiten Sie bitte rechtzeitig eine Abholung durch Angehörige vor; stimmen Sie sich hierzu, ab Bekanntgabe Ihres voraussichtlichen Entlassungstermines durch Ihre:n Stationsärzt:in, bitte frühestmöglich mit Ihren Angehörigen ab.
Sollte eine Abholung durch Angehörige nicht möglich sein, sprechen Sie uns wiederum rechtzeitig an, damit wir Ihnen ein Taxi (auf Eigenkosten) bestellen können.
Transportscheine können nur bei medizinischer (nicht organisatorischer!) Notwendigkeit ärztlich verordnet werden und müssen dem zuständigen Kostenträger gegenüber entsprechend begründet, ggf. sogar von diesem genehmigt werden.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind gemäß § 61 S. 2 SGB V i. V. m. § 39 Abs. 4 SGB V dazu verpflichtet, für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus eine Eigenbeteiligung (sog. Zuzahlung) i. H. v. aktuell 10,00 €/ Tag für eine max. Dauer von 28 Tagen/ Kalenderjahr zu entrichten. Je nach Kostenträger ist diese entweder direkt an das Krankenhaus oder aber nach Rechnungstellung durch die GKV an diese zu entrichten – wenden Sie sich bei Fragen hierzu gerne vorab an Ihre Krankenversicherung oder auch an unsere Mitarbeiter:innen der administrativen Patientenaufnahme. Sofern die Rechnungsstellung über Ihre Eigenbeteiligung nicht direkt über Ihre GKV erfolgen sollte, wird Ihnen unsererseits die Rechnung über den Zuzahlungsbetrag ca. zwei Wochen nach Ihrer Krankenhausentlassung via Post nach Hause geschickt zur Begleichung – Sie müssen also kein Bargeld in entsprechender Höhe mit sich führen!
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie von der Zuzahlung befreite Versicherte sind hiervon ausgenommen. Sollte eine sog. Zuzahlungsbefreiung zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen, so ist diese spätestens am Entlassungstag vorzulegen, ansonsten müssen wir Ihnen die Zuzahlung in Rechnung stellen; die Rückabwicklung erfolgt dann zwischen Ihnen und Ihrer GKV.