Stationäre Aufnahme
- Die Einweisung kann über den Hausarzt nach telefonischer Rücksprache mit der Patientenanmeldung erfolgen.
- Auch eine Direktverlegung aus anderen Krankenhäusern ist möglich.
- Das Kriterium „Rehabilitationsfähigkeit“ ist dabei keine Voraussetzung für die geriatrische Komplexbehandlung.
- Schlaganfall mit Lähmungen, Sprach- oder Wahrnehmungsstörungen
- Schwere Infektionen (u.a. Lungenentzündung, Harnwegsinfektionen, Gallenblasen- oder Darmentzündungen)
- Neurologische Erkrankungen, wie z. B. Morbus Parkinson, Critical-Illness-Polyneuropathie und Myopathie
- Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparates (Osteoporose / Zustand nach Gelenkoperationen und Gelenkersatz / Knochenbruch, der operativ oder konservativ behandelt wurde /Zustand nach Amputationen einschließlich Prothesenversorgung)
- Rheumatische Erkrankungen
- Herz-Kreislauferkrankungen einschließlich Bluthochdruck und Herzmuskelschwäche, Herzrhythmusstörungen, Koronare Herzerkrankung („Durchblutungsstörungen des Herzens“)
- Venöse und arterielle Gefäßerkrankungen, insbesondere Durchblutungsstörungen durch Arteriosklerose und nach Thrombosen
- Magen- und Darmerkrankungen
- Diabetes mellitus, Stoffwechselerkrankungen
- Leber- und Nierenfunktionsstörungen
- Lungenerkrankungen, z.B. COPD
- Chronische Schmerzsyndrome
- Kognitive Störungen bis zur Demenz (neu aufgetretene abklärungsbedürftige Wahrnehmungsstörungen sowie Progress der bekannten Störungen)
- Affektive Störungen, zum Beispiel Depression und Angstzustände
- Allgemeine Schwächezustände nach Operationen oder sonstigen akuten schweren Erkrankungen
- Gebrechlichkeit
- Immobilität nach Aufenthalt oder postoperativ
Auch plötzliche Probleme mit der Flüssigkeits- oder Nahrungsaufnahme, wiederkehrende Stürze oder auch eine ungeklärte Verschlechterung des Allgemeinzustandes, die so gravierend ist, dass eine ambulante Diagnostik nicht mehr möglich ist, gehören zu den Einweisungsdiagnosen.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Entlassungsmanagement ist die Einwilligung des Versicherten
- Ziel des Vertrages ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, kontinuierlichen Versorgung der Versicherten im Anschluss an die vollstationäre Krankenhausbehandlung
- Entlassungsmanagement ist ein umfassender Prozess, der mehrere Handlungsschritte von der stationären Aufnahme des Patienten bis zu dessen Entlassung einschließt.
- Entlassungsmanagement dient der Unterstützung der Patienten beim Wechsel der Versorgungsumgebung, Überleitung von Patienten aus stationärer Versorgung in die ambulante Weiterversorgung
Individuelle Entlassungsvorbereitung durch Einschätzung des zu erwartenden Unterstützungsbedarfs (quantitativ und qualitativ) bedingt u.a. Informationen und Beratung von Angehörigen über mögliche Betreuungsformen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, Organisation von Patienten- und Angehörigenschulungen.